Der Verbraucherschutz geht gegen Nintendo und den Regelungen bei Vorbestellungen im eShop vor.
Wer seine Nintendo Switch Spiele digital über den eShop erwirbt bzw. vorbestellt, wird sicher schon festgestellt haben, dass eine Stornierung dieser Vorbestellungen nicht möglich ist. Es steht deutlich da, dass wenn du ein Spiel vorbestellst, die Bestellung nicht abgebrochen werden kann und das Geld auf jeden Fall eingezogen wird. Auch der Kundenservice kann da nicht viel helfen.
In Norwegen ist deshalb bereits der Verbraucherschutz aktiv geworden um da eine Änderung zu bewirken. Nun schaltet sich auch die Verbraucherzentrale in Deutschland ein, da Nintendo of Europe seinen Sitz hier hat. In wenigen Wochen wird die Anklage wohl starten und das Prozedere wird sich etwas hinziehen, von einem Jahr ist auszugehen.
Laut Eurogamer argumentiert Nintendo, dass der Kunde mit Abschluss des Kaufs zustimmt, sein Recht an einem Widerruf abzulegen. Doch nach europäischen Widerrufsrecht wäre eine solche Vorgehensweise illegal und dem Kunden muss es gestattet sein, seine Vorbestellung bis zu dem Zeitpunkt, wenn das Spiel heruntergeladen und gestartet werden kann, zu stornieren.
Sollte die Klage Erfolg haben, wird sich dies europaweit auswirken.
Was hältst du von Nintendos Argumentation und ist es in deinen Augen richtig, dass dagegen geklagt wird? Schreibe es in die Kommentare unten.
Quelle: mynitnendonews
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